Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Gutenberg auf Sylt
- Vertragsabschluss
- Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast bestellt und vom Hotel bestätigt worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
- Schriftliche Bestätigungen erfordern eine schriftliche Gegenbestätigung, da die Reservierung sonst nicht Aufrecht erhalten werden kann.
- Leistungen
- Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast bestellten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
- Rücktritt des Gastes
- Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels.
- Das Hotel ist verpflichtet, im Fall der Nichtinanspruchnahme das Zimmer baldmöglichst anderweitig zu vermieten, und den daraus erzielten Erlös mit der Schadensersatzsumme zu verrechnen.
- Sollte das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden können, wird ein Leerbettengeld von 90% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
- Rücktritt des Hotels
- Das Hotel ist dem Gast gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn das vom Ihm zugesagte Zimmer für die vereinbarte Zeit nicht bereitgestellt werden kann und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung gestellt oder erreicht werden kann.
- Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich zurückzutreten.
- Zimmerbereitstellung
- Das gebuchte Zimmer steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
- Das Zimmer ist am Abreistag bis um 11.00 Uhr zu räumen.
- Das Hotel kann aufgrund einer verspäteten Räumung des Zimmers 100% des Zimmerpreises in Rechnung stellen.
- Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet für Schäden, die auf Verletzungen der vertragstypischen Pflichten des Hotels, egal ob diese auf Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Hotelsafe aufbewahren zu lassen.